Bibel - Teil 29186/31169: Galater 3, 18: Denn wenn das Erbe durch das Gesetz erworben würde, so würde es nicht durch Verheißung gegeben; Gott aber hat es Abraham durch Verheißung frei geschenkt.
Denn wenn das Erbe durch das Gesetz erworben würde, so würde es nicht durch Verheißung gegeben; Gott aber hat es Abraham durch Verheißung frei geschenkt.
Wenn nämlich das (verheißene) Erbe vom Gesetz abhängt, so hängt es nicht mehr von der Verheißung ab; dem Abraham aber hat Gott es durch eine Verheißung als Gnadengabe verliehen.
Denn wenn das Erbe aus (dem) Gesetz (kommt), so (kommt es) nicht mehr aus (der) Verheißung; dem Abraham aber hat Gott (es) durch Verheißung geschenkt. -
Denn wenn das Erbe aus dem Gesetz kommt, so kommt es nicht mehr aus Verheissung; dem Abraham aber hat es Gott durch Verheissung geschenkt. - Römer 4, 13; 11, 6.
Denn so das Erbe durch das Gesetz erworben würde, So würde es nicht durch Verheissunge gegeben, Gott aber hats Abraham durch Verheissung frey geschenckt.
Denn so das Erbe durch das Gesetz erworben würde, so würde es nicht durch Verheißung gegeben. Gott aber hat es Abraham durch Verheißung frei geschenkt.
Genau das wäre nämlich der Fall, wenn der Empfang des Erbes davon abhinge, dass wir das Gesetz befolgen: Dann würden wir es nicht mehr aufgrund von Gottes Zusage erhalten. Das Erbe jedoch, das Gott Abraham in Aussicht stellte, ist ein Geschenk, das sich auf seine Zusage gründet.
Denn käme das Erbe aus dem Gesetz, so käme es ja nicht mehr aus der Verheißung. Nun aber hat es Gott durch eine Verheißung dem Abraham aus Gnaden geschenkt.