Bibel - Teil 02104/31169: 2. Mose 21,26: Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen um des Auges willen.
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2021026
Text-Ausschnitt
Luther 1984: | Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen um des Auges willen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, daß er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn jemand in das Auge seines Sklaven oder in das Auge seiner Sklavin schlägt und es zerstört, soll er ihn (zur Entschädigung) für sein Auge als Freien entlassen. |
Schlachter 1952: | Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen (zur Entschädigung) für das Auge. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge. |
Zürcher 1931: | Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und es zerstört, so soll er sie für das Auge freilassen. |
Luther 1912: | Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn jemand das Auge seines Knechts oder das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, schicke er ihn in die Ledigung zum Ersatz seines Augs; |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn jemand das Auge seines Knechtes oder seiner Magd schlägt und es zerstört, so soll er ihn frei entlassen für sein Auge. |
Luther 1545 (Original): | Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlegt vnd verderbts, der sol sie frey los lassen, vmb das auge. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge. |
NeÜ 2024: | Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn jemand in das Auge seines Knechtes - oder in das Auge seiner Magd - schlägt und es zerstört, soll er ihn frei entlassen für sein Auge. |
English Standard Version 2001: | When a man strikes the eye of his slave, male or female, and destroys it, he shall let the slave go free because of his eye. |
King James Version 1611: | And if a man smite the eye of his servant, or the eye of his maid, that it perish; he shall let him go free for his eye's sake. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכִֽי יַכֶּה אִישׁ אֶת עֵין עַבְדּוֹ אֽוֹ אֶת עֵין אֲמָתוֹ וְשִֽׁחֲתָהּ לַֽחָפְשִׁי יְשַׁלְּחֶנּוּ תַּחַת עֵינֽוֹ |