Bibel - Teil 02105/31169: 2. Mose 21,27: Desgleichen, wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er sie freilassen um des Zahnes willen.
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2021027
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Luther 1984: | Desgleichen, wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er sie freilassen um des Zahnes willen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Auch falls er den Zahn seines Sklaven oder den Zahn seiner Sklavin ausschlägt, soll er ihn (zur Entschädigung) für seinen Zahn als Freien entlassen. |
Schlachter 1952: | Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. |
Zürcher 1931: | Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er sie für den Zahn freilassen. |
Luther 1912: | Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn. |
Buber-Rosenzweig 1929: | bricht er den Zahn seines Knechts oder den Zahn seiner Magd ab, schicke er ihn in die Ledigung zum Ersatz seines Zahns. |
Tur-Sinai 1954: | Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen für seinen Zahn. |
Luther 1545 (Original): | Desselbigen gleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd ein Zan ausschlegt, sol er sie frey los lassen vmb den zan. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn. |
NeÜ 2024: | Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn er den Zahn seines Knechtes - oder den Zahn seiner Magd - ausschlägt, soll er ihn für seinen Zahn frei entlassen. |
English Standard Version 2001: | If he knocks out the tooth of his slave, male or female, he shall let the slave go free because of his tooth. |
King James Version 1611: | And if he smite out his manservant's tooth, or his maidservant's tooth; he shall let him go free for his tooth's sake. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִם שֵׁן עַבְדּוֹ אֽוֹ שֵׁן אֲמָתוֹ יַפִּיל לַֽחָפְשִׁי יְשַׁלְּחֶנּוּ תַּחַת שִׁנּֽוֹ |